KOOPERATIONSVERTRAG

(im Folgenden als „Vertrag“ bezeichnet)

abgeschlossen zwischen

Internet tours s.r.o.

mit Sitz in Předbranská 415, 688 01 Uherský Brod

Ident.-Nr.: 021 18 548 

eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts in Brno Abteilung C, Einlage 90998

vertreten durch Herrn Vratislav Špalek, Geschäftsführer

(im Folgenden als „Rakousko.cz“ bezeichnet)


und


[•]

mit Sitz in [•]

Ident.-Nr.: [•]

eingetragen im Handelsregister [•]

vertreten durch [•]

(im Folgenden als „Beherberger“ bezeichnet)

(Rakousko.cz und Beherberger im Folgenden als “Vertragsparteien“)


  1. Präambel
    1. Rakousko.cz ist eine juristische Person mit Sitz in der Tschechischen Republik und beabsichtigt ein online Reiseportal (im Folgenden als „Reiseportal“) zu realisieren. Auf dem Reiseportal werden den tschechischen Kunden österreichische Unterkunftseinrichtungen und andere Dienstleistungen angeboten.
    2. Der Beherberger betreibt eine oder mehrere Unterkunftseinrichtungen in Österreich. Der Beherberger hat Interesse in das Reiseportal des Rakousko.cz seine Angebote einzufügen.
  2. Gegenstand des Vertrages
    1. Rakousko.cz verpflichtet sich, das Angebot des Beherbergers in das Reiseportal unter den unten genannten Bedingungen einfügen zu ermöglichen.
    2. Der Beherberger verpflichtet sich unter den unten genannten Bedingungen aus jeder Reservierung dem Rakousko.cz eine Provision auszuzahlen.


  1. Vertragsverhältnisse
    1. Die Vertragsparteien aus dem Vertrag über die Gewährleistung der Reisedienstleistungen sind der Beherberger und der Kunde.
    2. Rakousko.cz tritt ausschließlich als Vermittler der angebotenen Reisedienstleistungen zwischen dem Beherberger und seinen Kunden auf und ist somit kein Dienstleistungsträger.
    3. Der Beherberger ist im Rahmen der Versorgung der Reisedienstleistungen verpflichtet, im Einklang mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rakousko.cz vorzugehen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind als Anhang Nr. 1 dieses Vertrages hinzugefügt und stellen einen untrennbaren Teil dieses Vertrags dar.
    4. Rakousko.cz ist bei wesentlicher Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß dem Art. 3.3. verpflichtet, den Beherberger über diese Änderung schriftlich zu informieren und der Beherberger hat in diesem Fall das Recht vom Vertrag zurückzutreten.


  1. Buchungsabwicklung in dem Reiseportal
    1. Rakousko.cz stellt den Zugang für den Beherberger in die Partnerzone des Reiseportals sicher, damit der Beherberger seine Ferienunterkünfte und sonstige Reisedienstleistungen in das Reiseportal integrieren kann.
    2. Der Beherberger ist verpflichtet, alle erforderlichen Daten in dem Reiseportal auszufüllen und in das Reiseportal zu integrieren.
    3. Der Begriff Daten umfasst die Bezeichnung der Reisedienstleistungen sowie eine kurze Beschreibung, Fotografien, Preis, Nebenkosten, Stornoinformationen, Informationen bezüglich der Anreise und Abreise, Ausstattung usw.
    4. Rakousko.cz veröffentlicht die von dem Beherberger erhaltenen Daten oder die von dem Beherberger im CRM System angeführten  Daten in dem Reiseportal.
    5. Rakousko.cz bietet dem Beherberger an, dass es für ihn die Daten in das Reiseportal für eine Gebühr gemäß dem Anhang Nr. 2 integriert. Der Beherberger ist dann verpflichtet, alle Daten in dem Reiseportal zu kontrollieren. Der Beherberger haftet für die Richtigkeit der Daten. 
    6. Der Kunde wählt in dem Reiseportal ein Angebot aus und nimmt eine Reservierung über das Reiseportal vor.
    7. Der Kunde bezahlt den Preis der Ferienunterkunft oder sonstigen Reisedienstleistungen direkt dem Rakousko.cz. Die genauen Zahlungsbedingungen, sowie auch die Zahlungsmethode sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Rakousko.cz. angeführt.
    8. Rakousko.cz überweist dem Beherberger den ganzen Preis.
  2. Vermittlungsprovision
    1. Rakousko.cz hat Anspruch auf Provision für jede durch Rakousko.cz vermittelte Buchung.
    2. Die Provision für direkte Onlinereservierungen beträgt [•] %  inclusive Umsatzsteuer und ist aus jeder Buchung auszuzahlen.
    3. Die Provision für Reservierungen nach vorheriger Anfrage beträgt [•] %  inclusive Umsatzsteuer und ist aus jeder Buchung auszuzahlen.
    4. Erhöhung, Ermäßigung oder andere Änderung der Provision ist in Spezialfällen (z.B. Last Minute) nach beiderseitiger Einigung möglich.
    5. Rakousko.cz verrechnet die anfallende Vermittlungsprovision für alle Buchungen direkt über das Reiseportal. Diese Verrechnung wird monatlich durchgeführt.
    6. Die Provision ist 14 Tage nach der Verrechnungszusendung fällig. Sollte der Beherberger keine Verrechnung von Rakousko.cz erhalten haben, ist die Provision spätestens 3 Monate nach der Abreise fällig.
    7. Sollte der Kunde die Buchung stornieren, hat Rakousko.cz Anspruch auf den prozentuellen Anteil der Provision im gleichen Maße wie die Stornogebühr (z.B. 30% Stornogebühr, 30% Provision).
    8. Sollte der Beherberger die Buchung nicht durchführen können und daher die Buchung stornieren, bleibt der Anspruch des Rakousko.cz auf Provision  unberührt und der Beherberger ist verpflichtet diese auszuzahlen.
  3. Reklamationsabwicklung
    1. Der Beherberger sichert zu, dass die Ferienunterkünfte sich während der Geltungsdauer dieses Vertrages in einem betriebsfähigen, zeitgemäßen, sauberen und ordentlichen Zustand befinden.
    2. Der Beherberger sichert zu, dass alle Einrichtungen der Ferienunterkunft sowie ihrer Nebenanlagen ( z.B. Swimmingpool, Spielplätze etc.) in Bezug auf die Sicherheit der Gäste, die Hygiene und die Sauberkeit allen Anforderungen der Behörden sowie allen Vorschriften voll entsprechen und ausreichender Versicherungsschutz für alle mit der Benützung des Beherbergungsobjekts und seiner Einrichtungen verbundenen Risiken gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, in Bezug auf Brandschutz, Unfallverhütungsmaßnahmen, ordnungsgemäßen Zustand aller Installationen, wie z.B. Elektrizität, Gas, etc. Die, die Sicherheit der Gäste betreffenden, Hinweise werden den Kunden in einer üblicherweise verständlichen Sprache oder mit Symbolen zur Kenntnis gebracht.
    3. Der Beherberger erledigt unverzüglich Reklamationen und Beschwerden der Kunden.
    4. Der Beherberger ist verpflichtet, nach dem Erhalt einer Reklamation unverzüglich Rakousko.cz diesbezüglich per E-Mail zu informieren und mitzuteilen wie die Reklamation behandelt wird. Sollte der Beherberger keine passende Lösung für den Kunden gefunden haben, ist Rakousko.cz berechtigt selbst eine passende Lösung zu finden und die entstandenen Kosten von dem Beherberger zu verlangen.
    5. Im Falle der Überbuchung ist der Beherberger verpflichtet, eine andere Unterkunft derselben Kategorie auf eigene Kosten zu finden und zu reservieren.
    6. Der Beherberger kann keine Reservation stornieren, es sei denn der Kunde hat den Preis auch nach einer Anmahnung von Rakousko.cz nicht bezahlt.
  4. Pflichten des Rakousko.cz
    1. Rakousko.cz haftet für die Verfügbarkeit des Reiseportals mit Ausnahme der üblichen Wartungsfenster zur Optimierung des Systems und im Rahmen der Verfügbarkeit des Internets. Es haftet auch für die vollständige Weiterleitung der Online-Zimmeranfrage und der Online-Zimmerbuchung an die vom Beherberger genannte E-Mail-Adresse. Rakousko.cz wird den Beherberger über Änderungen im Portal angemessen informieren.
    2. Rakousko.cz haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der von dem Beherberger hochgeladenen Inhalte im Buchungsportal, insbesondere für die Angaben zu den einzelnen Beherbergern.
    3. Der Beherberger überträgt Rakousko.cz das zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Nutzungsrecht an seinen Daten als Leistungsträger zum Zweck der Integration in das Reiseportal von Rakousko.cz, wobei diese Daten auch zu Werbezwecken verwendet werden dürfen. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung und Wiedergabe dieser Daten. Der Beherberger erklärt hiermit ausdrücklich, dass er zu allen Daten, insbesondere zu den Fotografien, alle Rechte besitzt.
  5. Pflichten des Beherbergers
    1. Der Beherberger ist zur regelmäßigen Pflege seiner Daten verpflichtet und ist für die Datenwartung im Reiseportal verantwortlich und zwar auch im Falle, dass diese Daten durch eine Drittperson anstelle des Beherbergers in das Buchungsportal zur Verfügung gestellt wurden.   Die Verantwortung für seine Daten trägt der Beherberger auch dann, wenn er die Wartung aus technischen Gründen nicht selbständig durchführen kann.
    2. Der Beherberger verpflichtet sich, Leistungsbeeinträchtigungen innerhalb des Vertragsgegenstandes (durch Bauarbeiten, Lärmbelästigung etc.) als auch in der Nachbarschaft (Zufahrtsprobleme, Baustellen etc.) rechtzeitig und unverzüglich, jedoch spätestens 2 Tage nach dem sie bekannt werden, dem Rakousko.cz mittels der Partnerzone des Reiseportals zu melden. Sollten solche Umstände unmittelbar vor der Anreise vorfallen, informiert der Beherberger den Kunden unverzüglich.
  6. Unterkunftsbewertung
    1. Der Beherberger ist damit einverstanden, dass die Bewertung der vermittelten Kunden öffentlich u.a. auf der Rakousko.cz Webseite dargestellt werden kann. Ein Anspruch auf Verbreitung aller Bewertungen besteht nicht. Rakousko.cz ist berechtigt, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch oder Schädigungsabsicht, Bewertungen zu entfernen oder nicht zu veröffentlichen.
  7. Übertragbarkeit und Weitervertriebsrecht
    1. Rakousko.cz ist berechtigt, den Vertrag und den Betrieb des Reiseportals auf eine andere Gesellschaft zu übertragen, wobei dies die Interessen des Beherbergers in der Region zu verfolgen hat.
    2. Der Beherberger ist gleichzeitig mit dem Vertrieb seiner Unterkunft auch in anderen Buchungsportalen einverstanden und erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, seine Daten auch durch eine andere Reiseagentur zu verwenden, zu verbreiten und zu übermitteln. Rakousko.cz verpflichtet sich, den Beherberger über die Identität der anderen Reiseagenturen, denen seine Daten übertragen werden, zu informieren.
  8. Vertraulichkeit und Datenschutz
    1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen aufgrund dieses Vertrages bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners sowie sonstige als „vertraulich“ gekennzeichnete Dokumente, Daten und sonstige Informationen, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden bzw. ihnen zur Kenntnis gelangen, geheim zu halten. Beide Vertragsparteien verpflichten sich und garantieren, dass diese Verpflichtung zur Geheimhaltung in gleichem Umfang auch von den von ihnen zugezogenen Mitarbeitern, Gesellschaftsorganen oder sonstigen Personen, die Zugang zu diesen Informationen haben, eingehalten wird. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung ist von der jeweiligen Vertragspartei auf diese Personen zu übertragen.
    2. Beiden Vertragsparteien ist es auch untersagt, die ihnen bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder sonstige vertrauliche Inhalte entsprechend der obigen Vereinbarung der anderen Vertragspartei kommerziell zu verwerten oder diese zum Gegenstand von gewerblichen Schutzrechten zu machen.
    3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist jede Vertragspartei verpflichtet, der jeweils anderen Vertragspartei sämtliche vertraulichen Unterlagen/Daten zurückzustellen, welche sie im Rahmen dieses Vertrages erhalten hat. Allfällige Kopien dieser Unterlagen/Daten sind vom zurückstellenden Vertragspartner unverzüglich zu vernichten bzw. löschen.
    4. Sowohl Rakousko.cz als auch der Beherberger sind im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlament und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den freien Datenverkehr sowie die Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden „GDPR“) die Verantwortlichen für die Kundendaten.
    5. Rakousko.cz und der Beherberger verpflichten sich, personenbezogene Daten gemäß GDPR zu verarbeiten.
    6. Rakousko.cz und der Beherberger erfüllen ihre Pflichten dem Kunden gegenüber selbstständig. Dies gilt insbesondere für die Informationspflicht gemäß Art. 12, 13 und 14 GDPR.
    7. Der Beherberger verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, die er von Rakousko.cz erhalten hat, vertraulich zu behandeln und nur den zuständigen Behörden zu veröffentlichen. Dies bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrages gültig.
  9. Vertragsdauer und dessen Kündigung
    1. Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    2. Jede Vertragspartei kann diesen Vertrag ohne Grund kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und läuft ab der Meldung der Kündigung der anderen Vertragspartei.
    3. Der Vertrag endet von Seiten des Beherbergers dadurch, dass der Beherberger keine buchbaren Ferienunterkünfte oder sonstigen Dienstleistungen in das Buchungsportal einstellt oder er dem Rakousko.cz in schriftlicher Form mitteilt, dass er seinen Zugang in das Buchungsportal nicht mehr benötigt.
    4. Rakousko.cz hat das Recht vom Vertrag unverzüglich zurückzutreten, wenn der Beherberger in erheblicher Maße gegen diesen Vertrag verstoßen hat. Für einen wesentlichen Verstoß gegen diesen Vertrag sind folgende Situationen zu halten: irreführende Angaben zu den Ferienunterkünften oder sonstigen Dienstleistungen, Nicht-Erfüllung der Informationspflicht, Nicht-Einhaltung der Zahlungspflicht trotz einer schriftlichen Abmahnung und Nachfristsetzung seitens des Rakousko.cz usw.
    5. Gleich wie dieser Vertrag beendigt wird, sind beide Seiten verpflichtet, die zur Beendigung dieses Vertrages reservierten Dienstleistungen im Einklang mit diesem Vertrag zu gewährleisten.
  10. Schlussbestimmungen
    1. Das durch diesen Vertrag begründete Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Tschechischen Republik.
    2. Die Parteien haben sich verständigt, dass das zuständige Gericht für die Entscheidung über alle aus diesem Vertrag entstandenen Streitigkeiten das örtlich zuständige Gericht laut des Sitzes des Rakousko.cz ist.
    3. Diese Vereinbarung wird mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien gültig und wirksam.
    4. Jegliche Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages muss schriftlich erfolgen und wird am Tag der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien wirksam.
    5. Dieser Vertrag ist in zwei Ausfertigungen abgefasst, von denen jeder Vertragspartei eine Ausfertigung ausgehändigt wird.
    6. Die Vertragsparteien erklären, dass dieser Vertrag auf Grundlage ihres wahren und freien Willens durchgeführt wurde und keine Vertragspartei in Not oder unter ungünstigen Bedingungen gehandelt hat. Die Vertragsparteien haben diesen Vertrag durchgelesen und stimmen seinem Inhalt zu, den sie mit ihren handschriftlichen Unterschriften bestätigen. 

                        Kooperationsvertrag